Energieausweise für Wohnungen und Gebäude

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) führte den öffentlich rechtlichen Begriff des Energieausweises ein. Ab 01.05.2014 ist bei jedem Verkauf der Ausweis Pflicht.

Gebäude- und Wohnungsenergieausweis

Ein Beispiel für einen Energieausweis

Verbrauchsausweis:
Für bestehende Gebäude können Energieausweise auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden. Zur Ermittlung des Energieverbrauchskennwertes sind Verbrauchsdaten aus Heizkostenabrechnungen oder anderen geeigneten Quellen (z.B. Abrechnungen des Energielieferanten) für mindestens drei aufeinander folgende Abrechnungsperioden zu Grunde zu legen, aus denen ein Durchschnittswert zu ermitteln ist. Gemäß GEG (Gebäude-Energiespar-Gesetz) sind für die Ausstellung dieses Ausweistyps Randbedingungen an das Baujahr (1977) geknüpft, die dazu führen können, dass nur Bedarfsausweise erstellt werden dürfen.

Bedarfsausweis
Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach GEG ein Energiebedarfsausweis auszustellen.
Der Ausweis richtet sich immer nach dem IST-Zustand der bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes. Eine genaue Aufnahme ist hierbei erforderlich.

Ausstellungsberechtigt sind qualifizierte Personen.

Für Wohngebäude, die bis 1965 erbaut wurden, beginnt die Ausweispflicht im Falle des Verkaufs oder der Vermietung am 1. Juli 2008; für jüngere Wohngebäude erst am 1. Januar 2009. Für alle Nichtwohngebäude müssen Energieausweise erstmals ab dem 1. Juli 2009 ausgestellt und ausgehängt werden.

Alle zuvor nach einheitlichen Regeln erstellten Energiepässe und Energiebedarfsausweise gelten maximal 10 Jahre weiter, wenn sie alle Anforderungen der GEG erfüllen.

Aus den Aussagen des Energieausweises ist ausdrücklich kein Rückschluss auf die tatsächlich auftretenden Energiekosten möglich. Gründe hierfür sind, dass die Berechnung auf einem Normklima in Deutschland und einer Normnutzung, wie einer gleichmäßigen Beheizung des Gebäudes, basiert. Der Standort und das Nutzerverhalten beeinflussen somit das tatsächliche Ergebnis. Im Bedarfsausweis werden der Primär– und der Endenergiebedarf ausgewiesen, im Verbrauchsausweis der Energieverbrauchskennwert.

Primärenergiebedarf
Dieser Wert soll die Umweltverträglichkeit der Energienutzung des Gebäudes signalisieren. Dies kann dann irreführend sein, wenn umweltverträgliche Energieträger, wie z.B. Holz, in unsanierten Gebäuden eingesetzt werden. Hier geht eine relativ gute Umweltverträglichkeit mit eventuell hohen Kosten einher.

Endenergiebedarf
Der Endenergiebedarf ergibt sich aus einer theoretischen Berechnung für das Gebäude. Ein niedriger Bedarf kann durch gute Wärmedämmung, Fenster mit Wärmeschutzverglasung, eine effiziente Anlagentechnik und eine effiziente Anlagensteuerung und Überwachung, z.B. durch Gebäudeautomation oder Raumautomation, erreicht werden.

Energieverbrauchskennwert
Dieser Wert wird aus realen Verbrauchswerten der letzten drei Jahre errechnet. Deshalb spiegelt in Verbindung mit dem Energieträger auch die Energiekosten des gesamten Gebäudes für den zurückliegenden Zeitraum wider.